Auch nach einer Trennung bleiben beide Elternteile für ihr Kind verantwortlich. Sie müssen weiterhin zahlreiche Entscheidungen treffen und sich dabei häufig fragen: “Was darf ich allein entscheiden und was muss ich mit dem anderen Elternteil absprechen?“. Gerade bei gemeinsamem Sorgerecht entstehen nach einer Trennung schnell Unsicherheiten.
Rechtsanwalt Niklas Clamann ist auf das Familienrecht spezialisiert und erläutert, welche Entscheidungen Eltern nach einer Trennung allein treffen dürfen und wann eine gemeinsame Entscheidung erforderlich ist. Er führt eine Kanzlei in Münster und berät seine Mandanten zu Fragen über das Familienrecht und einvernehmliche Scheidungen. Zudem führt er eine Website zur Online Scheidung.
Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
Als Faustregel gilt: Je größer die Auswirkungen einer Entscheidung auf das Kind sind, desto eher müssen beide Eltern sich gemeinsam darüber verständigen.
Die Entscheidungen lassen sich in drei Fallgruppen unterteilen:
Alltagsentscheidungen
Das Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf grundsätzlich allein Entscheidungen über den Alltag des Kindes treffen. Dazu gehören insbesondere Entscheidungen, die regelmäßig getroffen werden müssen und keine großen Auswirkungen auf das Kind haben, sodass die Zustimmung des anderen Elternteils nicht notwendig ist. Typischerweise fällt hierunter die Freizeitentscheidung des Kindes, Schlafenszeiten, aber auch medizinische Maßnahmen bei gewöhnlichen Krankheiten, wie einer Erkältung, wenn keine erhebliche Bedeutung für das Kind besteht.
Umgangsentscheidungen
Während der Umgangszeit darf der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, grundsätzlich selbst über die Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden. Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil nicht mit dem Kind zusammenlebt. Das heißt aber nicht, dass der Elternteil jegliche Entscheidung während der Umgangszeit selbst treffen darf. Wenn während dem Umgang eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung getroffen werden muss, bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen.
Wesentliche Entscheidungen
Bei Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, müssen die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht miteinander abstimmen. Wesentliche Entscheidungen sind Entscheidungen, die nicht häufig getroffen werden und große Auswirkungen auf das Leben des Kindes haben. Dabei hilft es die Perspektive des Kindes einzunehmen. Von großer Bedeutung sind beispielsweise die Schulwahl und der Schulwechsel, die religiöse Erziehung, aber auch einige gesundheitliche Maßnahmen, beispielsweise Operationen mit erheblichen Komplikationen.
Typische Streitfragen nach einer Trennung:
– Darf ein Elternteil mit dem Kind umziehen?
Ein Umzug mit dem gemeinsamen Kind kann eine erhebliche Bedeutung für dessen Lebensverhältnisse haben. Entscheidend ist dabei nicht allein die Entfernung, sondern, welche Auswirkungen der Umzug auf das Kind und den Kontakt zum anderen Elternteil hat.
Soll beispielsweise aufgrund des Umzugs ein Schulwechsel erforderlich werden oder wird der bisherige Umgang mit dem anderen Elternteil erschwert, spricht dies dafür, dass der Umzug eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung darstellt.
Nicht jeder Umzug führt automatisch zu einem Streit über das Sorgerecht. Zieht ein Elternteil beispielsweise nur wenige Häuser weiter und bleiben Schule, Kindergarten, soziales Umfeld und die bisherigen Umgangsmöglichkeiten unverändert, kann die Situation anders zu beurteilen sein.
Stimmt der andere Elternteil dem Umzug nicht zu, kann die Frage gerichtlich geklärt werden. Das Familiengericht kann einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis für den konkreten Einzelfall übertragen oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden. Maßgeblich ist dabei stets das Kindeswohl.
– Darf ein Elternteil mit dem Kind verreisen?
Der umgangsberechtigte Elternteil hat zur Zeit des Umgangs über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Davon sind auch Reisen umfasst. Bei gewöhnlichen Urlaubsreisen, innerhalb der EU oder in bekannte und sichere Reiseziele, ist dies ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich.
Bei Fernreisen kommt es auf das Alter des Kindes an und die Beziehung zum Reiseziel. Reisen in Länder mit Reisewarnungen bedürfen, aufgrund erhöhter Gefahr die Zustimmung des anderen Elternteils.
– Darf der neue Partner des Elternteils das Kind betreuen?
Während der Umgangszeiten darf der umgangsberechtigte Elternteil selbst entscheiden, wie er den Alltag mit dem Kind gestaltet Dazu gehört auch, welche Personen Kontakt zum Kind haben oder es vorübergehend betreuen. Der andere Elternteil kann dabei nicht einfach verbieten, dass ein neuer Partner Kontakt zum Kind hat. Etwas anderes kann gelten, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden. Dann können entsprechende Maßnahmen des Familiengerichts in Betracht kommen.
Was gilt, wenn die Eltern sich nicht einigen können?
Wenn die Eltern sich bei einer wichtigen Entscheidung nicht einigen können und keine gemeinsame Lösung finden, können sie sich beim Jugendamt oder bei Beratungsstellen Unterstützung holen. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Familiengericht darüber entscheiden. Bei größeren Entscheidungen lohnt es sich deshalb, frühzeitig zu klären, welche Entscheidungsbefugnisse die einzelnen Elternteile haben.
Niklas Clamann
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Diese Artikel enthält allgemeine rechtliche Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
